125 Jahre

1 Job online
Qualität und Zuverlässigkeit - Bauen Sie auf uns!
English Français Cesky Slovensko Magyar
imagefilm.png

REACH Consortium for Lime Substances

REACH – Ersuchen an nachgeschaltete Anwender um Bestätigung identifizierter Verwendun­gen

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

im REACH-Konsortium der Kalkindustrie (REACH Consortium for Lime Substances) sind mehr als 150 Unternehmen vertreten, die einen oder mehrere der nachstehend aufgelisteten Stoffe registrieren werden. Es handelt sich dabei um großvolumige Stoffe, die vor dem 01.12.2010 registriert werden müssen. Die Registrierungsdossiers müssen einen Stoffsicherheitsbericht (CSR) mit Expositionssze¬narien zu den identifizierten Verwendungen enthalten.

 

Das REACH Lime Consortium hat eine Liste der bekannten Verwendungen dieser 7 Substanzen erarbeitet (REACH_Lime_Consortium_Uses_of_lime_version_1_0_2009_07_30.xls). Bei der Zusammenstellung ist von Informationen Gebrauch ge¬macht worden, die das Konsortium von nachgeschalteten Anwendern und ihren Interessenverbänden erhalten hat. Es besteht ein fortlaufender Dialog mit diesen Verbänden, damit Expositionsszenarien entwickelt und verfeinert sowie geeignete Risikomanagementmaßnahmen (RMM) festgelegt werden können.

 

Wir möchten Sie mit diesem Schreiben bitten,

 

 

i)   die Liste der Verwendungen mit Ihren eigenen Verwendungen zu vergleichen und uns eventuelle Nichtübereinstimmungen bis zum 30.11.2009 mitzuteilen (Art. 37 der REACH-Verordnung (EG/1907/2006)) sowie
ii)  diejenigen nachgeschalteten Anwender, die ihre Verwendungen noch nicht an Sie gemeldet haben, zu erinnern, dies schriftlich vor Ablauf des 30.11.2009 zu tun.

 

   

 

Es ist Absicht des REACH Lime Consortiums, sämtliche Verwendungen, die in der Liste aufgeführt sind, als identifizierte Verwendungen im REACH-Registrierungsdossier der maßgeblichen Substanz(en) zu berücksichtigen.

 

Sollten Verwendungen aus Gründen des Schutzes der menschlichen Gesundheit oder der Umwelt nicht als identifizierte Verwendungen einbezogen werden können, werden wir entsprechend Art. 37 (3) der REACH-Verordnung die ECHA und die betroffenen nachgeschalteten Anwender schriftlich über die Gründe für diese Entscheidung informieren.

 

Ernstbrunner Kalktechnik GmbH, im Oktober 2009

  



REACH – Informationen


 

Sehr geehrte Damen und Herren, lieber Kunde,

 

die EG-Verordnung 1907/2006 („REACH“) ist am 18.12.2006 in Brüssel verabschiedet worden und am 01.06.2007 in Kraft getreten.


Sie sieht vor, dass chemische Stoffe zukünftig in der Europäischen Union nur noch hergestellt und vermarktet werden dürfen, wenn sie zuvor registriert worden sind.
Registrierungsstelle wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) sein, die ihren Sitz in Helsinki hat.
Die gebrannten Kalkerzeugnisse

 

- Feinkalk (CaO)
- Kalkhydrat (Ca(OH)2)

 

aus unserem Hause sind von der Registrierungspflicht betroffen.

 

Das ungebrannte Produkt Kalkstein (CaCO3) in jeglicher Materialbeschaffenheit (Steinmehl, Schüttmaterial, etc.) muss dagegen nicht registriert werden, da Mineralien und andere in der Natur vorkommende Stoffe von der Registrierungspflicht ausgenommen sind.

 

Von 01.06.2008 - 30.11.2008 wurde von der ECHA eine Vorregistrierungsfrist gesetzt, die es den Registranten ermöglicht, den Zeitpunkt der Registrierungspflicht nach hinten zu verschieben.
Der Zeitpunkt der Registrierungspflicht hängt von der jährlichen Produktionsmenge sowie der Gefahrenkennzeichnung eines Stoffes ab.
In unserem Falle müssen wir die oben angeführten Stoffe bis spätestens 01.12.2010 zur Registrierung gebracht haben.

Wir dürfen Ihnen mitteilen, dass wir am 29. September 2008 die REACH - Vorregistrierung bei der "Europäischen Chemikalienagentur" (ECHA) mit Sitz in Helsinki/Finnland für unsere Kalk - Produkte vorgenommen haben.


Die Einreich- und Referenznummern lauten wie folgt:

 

 

 

Produkt    Einreichnummer   Referenznummer
 Feinkalk(CaO)  DD219734-53  05-2114544521-56-0000
 Kalkhydrat (Ca(OH)2)   LD219742-48   05-2114544553-49-0000

 

 

 

Mit dieser Vorregistrierung haben wir die Voraussetzung für den weiteren Verkauf unserer Kalkprodukte nach dem 1. Dezember 2008 geschaffen.

 

Die weitere Vorgehensweise wird nun in enger Abstimmung mit dem deutschen und europäischen Kalkverband erfolgen und bis zur genannten Frist (01.12.2010) mit der Registrierung enden.

 

Für Rückfragen und Auskünfte stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Ernstbrunner Kalktechnik GmbH, im November 2008